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Die Dokumente für den erleichterten Transit (FTD) und die Dokumente für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) sind Dokumente, die Transitvisa gleichgestellt sind und ihren Inhaber zur Einreise in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Durchreise im Einklang mit den Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Überschreiten der Außengrenzen berechtigen. FTD und FRTD werden in einheitlichem Format ausgestellt; das Antragsverfahren wird in Papierform durchgeführt. Um den Entwicklungen der Digitalisierung Rechnung zu tragen, sollten die Verordnung (EG) Nr. 693/2003 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 694/2003 des Rates geändert werden, um digitale Anträge sowie die Ausstellung von FTD und FRTD in digitaler Form zu ermöglichen.
Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Dokumente für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 694/2003 erhalten folgende Fassung: „ANHANG I DIGITALES DOKUMENT FÜR DEN ERLEICHTERTEN TRANSIT (FTD) Das digitale…
Das digitale FRTD umfasst die folgenden Datenfelder: — ausstellender Mitgliedstaat — Nachname, Vorname — Nachname bei der Geburt — Geburtsdatum — Geburtsland…
Das digitale FTD umfasst die folgenden Datenfelder: — ausstellender Mitgliedstaat — Nachname, Vorname — Nachname bei der Geburt — Geburtsdatum — Geburtsland und…
1. Abweichend von Artikel 16 Absätze 1 bis 3 der vorliegenden Verordnung müssen die Grenzbehörden für Drittstaatsangehörige, die auf der Grundlage eines…
ein gültiges Dokument für den erleichterten Transit, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 ausgestellt wurde, sofern diese Personen mit dem Zug in ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.