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Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Dokumente für den erleichterten Transit (FTD) nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 werden in digitaler Form gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 ausgestellt und umfassen die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Datenfelder. Sie sind Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit zum Zweck der Durchreise gleichgestellt. Zudem enthält die digitale Form die eindeutige Angabe, dass es sich bei dem ausgestellten Dokument um ein FTD handelt.
Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Dokumente für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 werden in digitaler Form gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 ausgestellt und umfassen die in Anhang II der vorliegenden Verordnung aufgeführten Datenfelder. Sie sind Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit zum Zweck der Durchreise gleichgestellt. Zudem enthält die digitale Form die eindeutige Angabe, dass es sich bei dem ausgestellten Dokument um ein FRTD handelt.
ein gültiges Dokument für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 des Rates ausgestellt wurde, oder
Die gemäß Artikel 16 Buchstabe c und Artikel 18 bei jedem Transport mitzuführenden Unterlagen können in elektronischer Form mit digitalen Unterschriften…
Das Reisedokument eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines gemäß der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 ausgestellten Dokuments für den erleichterten Transit…
Die Dokumente für den erleichterten Transit (FTD) und die Dokumente für den erleichterten Transit im Eisenbahnverkehr (FRTD) sind Dokumente, die Transitvisa…
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 694/2003 erhalten folgende Fassung: „ANHANG I DIGITALES DOKUMENT FÜR DEN ERLEICHTERTEN TRANSIT (FTD) Das digitale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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