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Obwohl die Bearbeitung von Visumanträgen bereits teilweise digitalisiert wurde und Anträge und Entscheidungen im VIS erfasst werden, erfolgen zwei wichtige Schritte nach wie vor auf Papier: das Visumantragsverfahren und die Ausstellung eines Visums an den Antragsteller in Form einer Visummarke. Die auf Papier erfolgenden Schritte stellen eine Belastung für alle Beteiligten dar, insbesondere für die Behörden der Mitgliedstaaten, die die Visa ausstellen, sowie für die Antragsteller. Die Mitgliedstaaten sind sich dieser Belastung bewusst; einige von ihnen haben bereits digitale Lösungen eingeführt, um Antragstellern ein modernes und benutzerfreundliches Antragsverfahren zu bieten und die Bearbeitung von Visumanträgen effizienter zu gestalten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das gesamte Visumverfahren in den Konsulaten, einschließlich der Antragstellung, der Bearbeitung von Anträgen, des…
Das Verfahren für die Beantragung von Visa sollte für den Antragsteller möglichst einfach sein. Es sollte klar sein, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines…
Um die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Visummarken sowie gefälschten und gestohlenen Visummarken zu verringern, sollte ein Visum in…
Visumantragsteller sollten die Möglichkeit haben, über die EU-VAP ihren Antrag einzureichen, die im Antragsformular geforderten Angaben zu machen sowie eine…
Das VIS sollte mit den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten verbunden sein, damit die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Daten über Visumanträge und…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.