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Um die Effizienz bei der Erstellung der Betriebsbögen zu steigern und den Aufwand für die Buchführungsbetriebe zu verringern, sollten Verbindungsstellen die Möglichkeit haben, zeitnah und unentgeltlich nationale Datenquellen heranzuziehen, die für relevante Daten zur Erstellung der Betriebsbögen im Sinne und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung verwendet werden können. Die Verwendung dieser Datenquellen ist für die Erfüllung der den Verbindungsstellen übertragenen Aufgaben erforderlich. Für diese Zwecke sollten Modalitäten für den Zugang zu diesen Datenquellen und für die Verwendung anderer Methoden der Datenzusammenstellung oder innovativer Konzepte einschließlich der Einrichtung von Mechanismen für die Zusammenarbeit der mit den Daten befassten Stellen in dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt werden. In dieser Verordnung sollte ein Verzeichnis der auf nationaler Ebene verfügbaren relevanten Datenquellen erstellt werden, die die Verbindungsstellen für die Erstellung der Betriebsbögen nutzen können. Um sicherzustellen, dass das Verzeichnis aktuell und relevant bleibt, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV in Bezug auf die Änderung dieses Verzeichnisses übertragen werden. Insbesondere sollten Datensätze aus den mit der Verordnung (EU) 2018/1091 eingerichteten integrierten Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und aus den mit der Verordnung (EU) 2022/2379 eingerichteten Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn die Weitergabe von Daten aus diesen Datenquellen gesetzlich möglich ist.
Betriebsbögen werden im Wege von Erhebungen erstellt, für die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls Daten aus den in Absatz 2 genannten Datenquellen sowie weitere…
Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken gemäß den Artikeln 6 und 7 und richten ihre nationalen statistischen Unternehmensregister gemäß Artikel 9 ein; dafür…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Erstellung der Betriebsbögen und insbesondere der Vergleichbarkeit der Daten in den Betriebsbögen sollten…
Um den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen nachkommen zu können, müssen die für die Erhebung von Daten in den Mitgliedstaaten zuständigen…
Es ist wichtig, die Nutzung vorhandener Informationen und bereits erhobener Daten innerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu…
Zur Erhöhung der Effizienz der statistischen Produktionsverfahren des ESS und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands sollten die nationalen statistischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.