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Die Zusammenstellung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sollte mit Blick auf die jeweiligen Zwecke gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, wobei unter anderem der Grundsatz der Datensparsamkeit zur Anwendung kommen sollte. Bei den meisten Landwirten in der Union handelt es sich um natürliche Personen. Aus Angaben aus den integrierten Statistiken der Union zu landwirtschaftlichen Betrieben geht hervor, dass im Jahr 2020 96 % der Betriebe insgesamt natürlichen Personen gehörten. Deshalb müssen die im Wege des FSDN erhobenen Daten die natürlichen Personen abdecken, damit die Ergebnisse der Datenanalyse für die tatsächlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft repräsentativ sind.
Um Daten für das FSDN zu erheben, dessen Anwendungsbereich größer als das INLB ist, sollten die derzeitigen Begriffsbestimmungen angepasst werden. Insbesondere…
Um den Grad der Bereitschaft von Landwirten zur Teilnahme an der Datenerhebung zu steigern und Daten zu einzelnen Betrieben vor unbefugter oder ungeeigneter…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Methoden der Datenerhebung so weit wie möglich zu modernisieren.…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten bestrebt sein, die Art der Datenerhebung möglichst zu modernisieren. Der Einsatz digitaler…
Werden von der Kommission oder von den Verbindungsstellen FSDN-Daten und Daten aus anderen Datensätzen weitergegeben, ist es von größter Bedeutung, den…
Gemäß den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Zwecke, für die sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.