Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte die Ergebnisse der Analysen zum Stand der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der Union veröffentlichen, damit diese Ergebnisse insbesondere für Vergleichszwecke genutzt werden können. Beratungsdienste für Buchführungsbetriebe auf der Grundlage von FSDN-Daten können wertvoll sein und einen bedeutenden Anreiz für die Teilnahme am FSDN bieten, sofern die Beratung auf relevanten, möglichst aktuellen Daten beruht und dabei wissenschaftlich fundierte Entwicklungen sowie die neuesten Erkenntnisse über bewährte Verfahren berücksichtigt werden. Die Verbreitung aggregierter FSDN-Daten zu den in der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 in der durch die vorliegenden Verordnung geänderten Fassung festgelegten ökologischen Themen unter den darin festgelegten Bedingungen sollte dem Zweck der aktiven und systematischen Verbreitung von Umweltinformationen in der Öffentlichkeit dienen, wie in der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates gefordert.
FSDN-Daten und Daten aus anderen Datensätzen gemäß Artikel 4a werden genutzt, um den Stand der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der Union zu analysieren,…
Derzeit werden in erster Linie Daten zur Bewertung wirtschaftlicher Aspekte von Betrieben erhoben. Es ist jedoch erforderlich, die allgemeine Nachhaltigkeit der…
In ihrer Mitteilung vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „‚Vom Hof auf den Tisch‘ — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“…
Um den Bedarf an Informationen über die Durchführung und die Einhaltung der Vorschriften zu decken, sollte ein alternatives System für die Sammlung und…
Zusätzlich zu den in den Betriebsbögen der Buchführungsbetriebe enthaltenen Daten sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die Möglichkeit einräumen, die…
Die Umstellung vom INLB auf das FSDN sollte den Vergleich von Daten des Buchführungsbetriebs mit aggregierten Daten ermöglichen, wenn die Daten mehrere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.