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Der Umgang der Einrichtungen der Union und des CERT-EU mit Informationen sollte im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Informationssicherheit erfolgen. Die Aufnahme der Sicherheit des Personals in die Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken sollte auch mit den geltenden Vorschriften im Einklang stehen.
Der Umgang der Einrichtungen der Union und des CERT-EU mit Informationen erfolgt im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Informationssicherheit.
nach Anhörung des CERT-EU der betreffenden Einrichtung der Union Leitlinien an die Hand geben, damit sie sicherstellen kann, dass ihr jeweiliges Rahmenwerk,…
Die Einrichtungen der Union sollten Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Beziehungen zu Anbietern und Dienstleistern, einschließlich Anbietern von…
Die Vorschriften und Verfahren für den Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit, einschließlich des Umgangs mit IT-Sicherheitsvorfällen,…
Das CERT-EU sollte mit den einschlägigen Cybersicherheitsgemeinschaften in der Union und ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und Informationen austauschen…
Zur Bewältigung der in dem Rahmen ermittelten Cybersicherheitsrisiken sollte jede Einrichtung der Union geeignete und verhältnismäßige technische, operative und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.