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Aus Gründen der Kohärenz zwischen den Rechtsakten der Union zur Fischereikontrolle sollten in der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 enthaltene Vorschriften über schwere Verstöße, sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Sanktionen und Begleitsanktionen aufgehoben werden und, falls erforderlich, in die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgenommen werden, da diese das wichtigste Rechtsinstrument im Bereich der Fischereikontrolle ist. In der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 sollte hinsichtlich schwerer Verstöße, sofortiger Durchsetzungsmaßnahmen, Sanktionen und Begleitsanktionen folglich auf die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 verwiesen werden.
Die anhaltend große Zahl schwerer Verstöße gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik in Gemeinschaftsgewässern oder durch Gemeinschaftsakteure ist…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates wurde eine Fischereikontrollregelung der Union eingeführt, in der unter anderem Folgendes geregelt ist:…
Die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 wurde jedoch zum Zweck der Kontrolle und Durchsetzung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften der Gemeinsamen…
Die anhaltend hohe Zahl der schweren Verstöße gegen die Regeln der gemeinsamen Fischereipolitik, die in den Gemeinschaftsgewässern oder durch Akteure aus der…
Da mit dieser Verordnung eine neue, umfassende Kontrollregelung eingeführt wird, sollten die Verordnung (EWG) Nr. 2847/93, die Verordnung (EG) Nr. 1627/94 des…
Die Durchsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, sollte sich auf vorhandene Instrumente stützen, einschließlich jener, die gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.