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Die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 wurde jedoch zum Zweck der Kontrolle und Durchsetzung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik vor dem Erlass der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 erlassen. Sie sollte deshalb geändert werden, um besser auf die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 bestehenden Kontroll- und Durchsetzungsanforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik einzugehen, die Nutzung moderner und kosteneffizienterer Kontrolltechnologien vorzusehen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, damit sichergestellt wird, dass Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten langfristig ökologisch nachhaltig sind. Die Änderungen sollten außerdem mit den internationalen Verpflichtungen der Union im Einklang stehen, einschließlich der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation von 2009, das von der Union mit dem Beschluss 2011/443/EU des Rates genehmigt wurde.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates wurde eine Fischereikontrollregelung der Union eingeführt, in der unter anderem Folgendes geregelt ist:…
Eines der Ziele der in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik besteht darin,…
Die Nutzung der mit der vorliegenden Verordnung festgesetzten Fangmöglichkeiten erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20.…
Die Gemeinsame Fischereipolitik wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates reformiert. Die Ziele der Gemeinsamen…
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. ‚Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik‘: verbindliche Rechtsakte der Union und geltende internationale…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.