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Fischereifahrzeuge der Union, die Fischereierzeugnisse in einem Drittland anlanden, sollten dies bei ihrem Flaggenmitgliedstaat anmelden. Fischereifahrzeuge der Union, die Fischereierzeugnisse in Drittlandgewässern oder auf Hoher See umladen, sollten eine Genehmigung von ihrem Flaggenmitgliedstaat einholen. Diese Anmeldungen und Genehmigungen sind erforderlich, da die Flaggenmitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, dass keine Fischereierzeugnisse, die aus IUU-Fischerei stammen, auf die internationalen Märkte gelangen.
Ein Fischereifahrzeug aus einem Drittland, das in den Unionsgewässern fischen darf, übersendet der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle und…
Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, ist es verboten, außerhalb der Union sgewässer auf See Fänge von einem Fischereifahrzeug eines…
Besteht aufgrund der Analyse der vorgelegten Angaben und anderer verfügbarer Informationen Grund zu der Annahme, dass das Fischereifahrzeug der Union die…
Beabsichtigt ein Fischereifahrzeug der Union , in den Hafen eines anderen Mitgliedstaats als des Flaggenmitgliedstaats einzufahren, leiten die zuständigen…
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine fangberechtigten Fischereifahrzeuge eine vorherige Genehmigung für Umladungen im Hafen einholen. Die…
Um den Zugang zu den Unionsgewässern durch Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Drittlands angemessen zu regeln, sollten die entsprechenden Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.