Erwägungsgrund 8 32008R1005
Um gegen die IUU-Fischerei in ihren gemeinschaftsinternen Aspekten wirksam vorzugehen, muss die Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen. Da die Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik noch aussteht, sind entsprechende Bestimmungen in die vorliegende Verordnung aufzunehmen.