Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Freizeitfischerei spielt in der Union in biologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine wichtige Rolle. Angesichts der erheblichen Auswirkungen der Freizeitfischerei auf bestimmte Bestände müssen spezielle Bestimmungen festgelegt werden, die eine wirksame Kontrolle der Freizeitfischerei durch die Mitgliedstaaten ermöglichen, einschließlich eines geeigneten Sanktionssystems für den Fall von Verstößen. Die Erhebung zuverlässiger Fangdaten aus bestimmten Freizeitfischereien ist erforderlich, damit den Mitgliedstaaten und der Kommission die für eine wirksame Bewirtschaftung und Kontrolle der biologischen Meeresschätze erforderlichen Angaben zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten über ein System zur wirksamen Kontrolle der Fänge in bestimmten Freizeitfischereien verfügen, einschließlich nichtgewerblicher Tätigkeiten, die von einzelnen Personen mit Fischereifahrzeugen ausgeübt werden, oder Tätigkeiten, die von gewerblichen Einrichtungen im Fremdenverkehrssektor oder im Sportwettbewerbssektor organisiert werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Freizeitfischerei in ihrem Hoheitsgebiet und in Unionsgewässern in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen und…
Da die Freizeitfischerei wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen haben kann, sollten die Mitgliedstaatengewährleisten, dass sie in einer Weise…
Gegebenenfalls erlassen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen, die notwendig und verhältnismäßig sind, um die Kontrolle und Erhebung von Daten für eine…
Die Mitgliedstaaten erlassen gegebenenfalls die Bestimmungen, die notwendig und verhältnismäßig sind, um die Kontrolle und Erhebung von Daten für eine…
Es ist wichtig, biologische Daten zur Freizeitfischerei zu erheben, wenn sich erhebliche Auswirkungen auf den Zustand des Bestands ergeben könnten, um die für…
Wenn die durch Freizeitfischerei verursachte Sterblichkeit erhebliche Auswirkungen auf die jeweiligen Bestände hat, sollte der Rat nichtdiskriminierende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.