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Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik wurde bereits eine Reihe spezifischer Erhaltungsmaßnahmen eingeführt, die für die Freizeitfischerei gelten, insbesondere in den Verordnungen des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände oder Bestandsgruppen. Zu den bereits geltenden spezifischen Erhaltungsmaßnahmen zählen Fangbeschränkungen, erlaubte tägliche Fangmengen und Verbote, in bestimmten Zeiträumen, in bestimmten Gebieten oder mit bestimmtem Fanggerät zu fischen. Für die Erhaltung bestimmter Arten könnten künftig andere als die bereits geltenden Maßnahmen erforderlich sein. Zur Durchsetzung der für die Freizeitfischerei geltenden Erhaltungsmaßnahmen ist es erforderlich, geeignete Kontrollmaßnahmen einzuführen.
Täglich in Bezug auf Arten, Bestände oder Bestandsgruppen, die den Bestandserhaltungsmaßnahmen der Union unterliegen, die speziell für die Freizeitfischerei…
Beschränkungen oder Verbote des Einsatzes bestimmter Fanggeräte und von Fangtätigkeiten in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten zum Schutz von…
Die Freizeitfischerei spielt in der Union in biologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine wichtige Rolle. Angesichts der erheblichen Auswirkungen…
Wenn die durch Freizeitfischerei verursachte Sterblichkeit erhebliche Auswirkungen auf die jeweiligen Bestände hat, sollte der Rat nichtdiskriminierende…
Der Rat muss Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter operativ mit diesen Fangmöglichkeiten…
Da die Freizeitfischerei wesentliche Auswirkungen auf die Fischereiressourcen haben kann, sollten die Mitgliedstaatengewährleisten, dass sie in einer Weise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.