Verordnung (EU) 2019/472 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die in den westlichen Gewässern und angrenzenden Gewässern gefischten Bestände und für Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/1139 und (EU) 2018/973 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007 und (EG) Nr. 1300/2008 des Rates
Ein solcher Mehrjahresplan sollte zudem für die Grundfischbestände und deren Befischung in den westlichen Gewässern gelten, die die nordwestlichen und die südwestlichen Gewässer umfassen. Dabei handelt es sich um Rundfisch-, Plattfisch- und Knorpelfischarten und Kaisergranat (Nephrops norvegicus), die im untersten Bereich der Wassersäule leben.
Erwägungsgrund 11 32019R0472Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen