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Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Kapitäne zu gewährleisten, sollte das Punktesystem für Kapitäne vereinheitlicht und an das Punktesystem für Lizenzinhaber angeglichen werden. Daher sollten die Flaggenmitgliedstaaten den Kapitänen von Fangschiffen unter ihrer Flagge Punkte zuweisen, wenn diese einen schweren Verstoß gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 begangen haben. Darüber hinaus sollte der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Kapitän besitzt, über die diesem Kapitän zugewiesenen Punkte informiert werden und diese registrieren, falls diese Punkte von einem anderen Mitgliedstaat zugewiesen wurden.
Die Mitgliedstaaten richten auch ein Punktesystem ein, bei dem der Kapitän eines Schiffes infolge eines schweren Verstoßes gemäß Anhang III, der mit dem Schiff…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kapitän eines Schiffes unter ihrer Flagge den in Artikel 41 genannten Verpflichtungen für Kapitäne von Schiffen…
Damit die Vorschriften besser eingehalten werden und die Wahrscheinlichkeit schwerer Verstöße abnimmt, sollten die Mitgliedstaaten ein Punktesystem anwenden,…
Begeht ein Kapitän, der über ein Befähigungszeugnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Drittlands und über einen Anerkennungsvermerk…
Im Hinblick auf eine bessere Verwirklichung gleicher Wettbewerbsbedingungen und einer Kultur der Rechtstreue innerhalb und außerhalb der Union sollte ein…
Ergänzend zu den Sanktionen sollte ein Punktesystem für schwere Verstöße festgelegt werden, das als Grundlage für die Aussetzung einer Fanglizenz dient, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.