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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Kapitän eines Schiffes unter ihrer Flagge den in Artikel 41 genannten Verpflichtungen für Kapitäne von Schiffen nachkommt.
Der Mitgliedstaat eines Fischereifahrzeugs, das anlanden oder umladen oder andere Hafendienstleistungen nutzen will oder Umladungen außerhalb eines Hafens durchgeführt hat, bestätigt dies durch Rücksendung einer Kopie des gemäß Artikel 39 Absatz 5 übermittelten Formulars für die vorherige Anfrage gemäß Anhang II.L der CEM (siehe Nummer 43 des Anhangs dieser Verordnung) mit ordnungsgemäß ausgefülltem Teil B, aus dem hervorgeht, dass
das Fischereifahrzeug, das nach eigenen Angaben den Fisch gefangen hat, über ausreichende Quoten für die angegebenen Arten verfügt;
die Fischmengen an Bord ordnungsgemäß nach Arten gemeldet und für die Berechnung etwaiger Fang- oder Aufwandsbeschränkungen berücksichtigt worden sind;
das Fischereifahrzeug, das nach eigenen Angaben den Fisch gefangen hat, im Besitz einer Fanggenehmigung für die angegebenen Gebiete war und
der Aufenthalt des Schiffes in dem angegebenen Fanggebiet mittels VMS-Daten überprüft worden ist.
Der Mitgliedstaat übermittelt der Kommission die Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die als Kontaktstelle für die Entgegennahme von Anträgen gemäß Artikel 39 Absatz 5 und die Bestätigung gemäß Artikel 39 Absatz 6 fungiert. Die Kommission übermittelt diese Informationen dem NAFO-Exekutivsekretär.
darf Fischereifahrzeugen unter seiner Flagge nur dann Fischereitätigkeiten gestatten, wenn er in der Lage ist, seinen Verantwortlichkeiten als Flaggenstaat für…
Die Mitgliedstaaten untersagen Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Drittstaates den Einsatz in ihren inneren Gewässern oder ihrem Küstenmeer oder die…
Die Mitgliedstaaten, die Schiffe im Rahmen von Leasing-, Charter- oder ähnlichen Vereinbarungen betreiben, aufgrund deren die Verpflichtungen zur Meldung von…
Ein Mitgliedstaat gestattet einem Fischereifahrzeug unter seiner Flagge nur dann, Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich auszuüben, wenn er in der Lage ist,…
Bei Fischereifahrzeugen, die weder in den inneren Gewässern oder dem Küstenmeer eines Mitgliedstaates im Einsatz sind noch einen Fang in den Häfen eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.