Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen internationaler Abkommen kann die Überfischung durch einen Mitgliedstaat zu einer Verringerung der Quote der Union gemäß diesen internationalen Abkommen führen. Im Falle einer derartigen Verringerung sollte der Rat bei der Aufteilung der Fangmöglichkeiten für diesen Bestand oder diese Bestandsgruppe gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 für das Jahr, für das diese Verringerung vorgenommen wird, und erforderlichenfalls für das folgende Jahr die Quoten der Mitgliedstaaten so anpassen, dass die Kürzung der Unionsquote nicht diejenigen Mitgliedstaaten betrifft, die nicht über die ihnen zugewiesene Quote hinaus gefischt haben.
Wenn eine Befischung eines Bestands oder einer Bestandsgruppe, der bzw. die der Europäischen Union im Rahmen eines internationalen Abkommens zur Verfügung…
Kann eine Kürzung gemäß Absatz 1 nicht an der für den überfischten Bestand oder die überfischte Bestandsgruppe zugeteilten Quote vorgenommen werden, weil das…
Wenn eine Kürzung nicht gemäß den Absätzen 1 und 2 an der für den überfischten Bestand oder die überfischte Bestandsgruppe zugewiesenen Quote oder Zuteilung…
Überfischen die Mitgliedstaaten die ihnen zugeteilten Quoten und kann dieser Situation nicht durch einen Quotentausch gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung…
Folgender Artikel wird eingefügt: Anpassung der Fangmöglichkeiten bei Verringerung des der Union nach Maßgabe internationaler Abkommen zugewiesenen Anteils Wenn…
Fischereifahrzeuge aus Drittländern, die im Rahmen von Abkommen über den Tausch oder die gemeinsame Bewirtschaftung Fischfang betreiben, sollten die Quoten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.