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Das Recht auf Dolmetschleistungen sollte von dieser Verordnung unberührt bleiben, und Videokonferenz- oder andere Fernkommunikationstechnologien, die in Verfahren in Zivil-, Handels- oder Strafsachen eingesetzt werden, sollten die Inanspruchnahme von Dolmetschleistungen ermöglichen.
Unbeschadet der Verteidigungsrechte und im Einklang mit dem jeweiligen gerichtlichen Ermessensspielraum können Kommunikationstechnologien wie Videokonferenzen,…
Um mündliche Verhandlungen bzw. Anhörungen in Verfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen zu erleichtern, sollte in dieser…
Gegebenenfalls können Kommunikationstechnologien, wie etwa Videokonferenzen, Telefon oder Internet, verwendet werden, es sei denn, die persönliche Anwesenheit…
Um mündliche Verhandlungen oder Anhörungen in Verfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen zu erleichtern, sollte in dieser…
Diese Verordnung sollte nicht für den Einsatz von Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien in Zivil- und Handelssachen gelten, wenn ein…
Beim Einsatz von Videokonferenzen zum Zwecke des Ferndolmetschens sollten sich die zuständigen Behörden der Instrumente bedienen können, die im Zusammenhang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.