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In der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Vertrauensdienste (im Folgenden “eIDAS-Vertrauensdienste”) — insbesondere elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Website-Authentifizierung — gesetzt, denen über Grenzen hinweg der gleiche rechtliche Status zuerkannt wird wie ihren physischen Pendants. In der vorliegenden Verordnung sollte daher die Verwendung der eIDAS-Vertrauensdienste für die Zwecke der digitalen Kommunikation vorgesehen werden.
Für die elektronische Kommunikation nach dieser Verordnung gilt der mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geschaffene allgemeine Rechtsrahmen für die Verwendung…
Für die elektronische Kommunikation nach dieser Verordnung gilt der mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geschaffene allgemeine Rechtsrahmen für die Verwendung…
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates legt einen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, elektronische Siegel,…
Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sollten die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014…
Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollten die Paketzustelldienstanbieter, die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission Daten auf elektronischem…
Die vorliegende Verordnung sollte sich auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates stützen, die die Bedingungen festlegt, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.