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Erfordert ein im Rahmen der elektronischen Kommunikation gemäß dieser Verordnung übermitteltes Dokument ein Siegel oder eine Signatur, so sollte von den zuständigen Behörden ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder eine qualifizierte elektronische Signatur wie in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vorgesehen und von natürlichen oder juristischen Personen eine qualifizierte elektronische Signatur oder elektronische Identifizierung verwendet werden. Die vorliegende Verordnung sollte jedoch nicht die formalen Anforderungen berühren, die für Dokumente gelten, die zur Begründung eines Antrags vorgelegt werden; dabei kann es sich um digitale Originale oder beglaubigte Kopien handeln. Zudem sollte die vorliegende Verordnung nationales Recht über die Umwandlung von Schriftstücken und etwaige Anforderungen an die Echtheit, Korrektheit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und geeignete rechtliche Form der Schriftstücke oder Informationen unberührt lassen, mit Ausnahme der durch diese Verordnung eingeführten Anforderungen hinsichtlich der Kommunikation durch digitale Mittel.
Erfordert ein im Rahmen der elektronischen Kommunikation nach Artikel 3 dieser Verordnung übermitteltes Dokument gemäß den in den Anhängen I und II der…
Erfordert ein im Rahmen der elektronischen Kommunikation gemäß Artikel 19 Absatz 1 oder 4 dieser Verordnung übermitteltes Dokument gemäß dieser Verordnung ein…
Erfordern oder enthalten die in Absatz 1 dieses Artikels genannten zuzustellenden Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen…
Erfordern oder enthalten die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Ersuchen und Mitteilungen ein Siegel oder eine eigenhändige Unterschrift, so können…
Um die Sicherheit qualifizierter elektronischer Zeitstempel sicherzustellen, sollte diese Verordnung die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen…
Erfordert eine Transaktion ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer juristischen Person, so sollte eine qualifizierte elektronische Signatur eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.