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Können Daten über die Anzahl der Verhandlungen und Anhörungen, bei denen Videokonferenztechnologie eingesetzt wurde, nicht automatisch erhoben werden, so sollte jeder Mitgliedstaat mindestens ein Gericht oder eine zuständige Behörde für eine Stichprobe an Daten für die Überwachung benennen, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung zu begrenzen. Das benannte Gericht bzw. die benannte zuständige Behörde sollte mit der Erhebung solcher Daten aus eigenen Verhandlungen und Anhörungen beauftragt werden; diese Daten sollten dazu dienen, den Umfang der Daten einzuschätzen, die für die Bewertung dieser Verordnung für einen bestimmten Mitgliedstaat erforderlich sind. Das benannte Gericht bzw. die benannte zuständige Behörde sollte für die Durchführung von Verhandlungen und Anhörungen mittels Videokonferenz im Einklang mit dieser Verordnung zuständig sein. In Bereichen, in denen andere behördliche Stellen als Gerichte oder Staatsanwaltschaften als zuständige Behörden im Sinne dieser Verordnung angesehen werden, z. B. Notare, sollte die Stichprobe für die Überwachung auch für die Umsetzung der Richtlinie durch diese Stellen repräsentativ sein.
Zum Zwecke der Bildung einer Stichprobe benennt jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere zuständige Behörden, die die Daten über die Anzahl der von diesen Behörden…
Wenn eine Anhörung mittels Videokonferenz oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie in Strafsachen organisiert wird, sollte die zuständige Behörde, die…
Wenn eine in Verfahren in Zivil- und Handelssachen zuständige Behörde entschieden hat, die Teilnahme wenigstens einer der Parteien oder anderer Personen an…
Beantragt eine zuständige Behörde die Teilnahme einer Person zum Zwecke der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, so sollte die Teilnahme dieser Person…
Das Potenzial moderner Kommunikationstechnologien, beispielsweise Videokonferenzen, die ein wichtiges Mittel zur Vereinfachung und Beschleunigung der…
Videokonferenz- oder andere Fernkommunikationstechnologien sollten der zuständigen Behörde die Authentifizierung der anzuhörenden Personen ermöglichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.