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Dieser vorläufige RHG sollte auf Grundlage der bis zum 31. Dezember 2022 und danach bis zum 31. Dezember jedes Folgejahres an die Kommission übermittelten Überwachungsdaten überprüft werden. Dies wird es der Kommission ermöglichen, die Lage regelmäßig neu zu bewerten und den RHG gegebenenfalls im Zuge der Durchführung besserer, fortschrittlicherer Reinigungsverfahren nach und nach zu senken. Ein Bericht über die Weiterentwicklung und Durchführung der Reinigungsverfahren sollte der Kommission zusammen mit den Überwachungsdaten bis zum 31. Dezember 2022 vorgelegt und jeweils in den Folgejahren aktualisiert werden. Die betreffende Fußnote zu Kartoffeln in Anhang III sollte entsprechend geändert werden.
Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 31. Dezember 2030 und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der gegebenenfalls von…
Dieser vorläufige RHG wird anhand der Überwachungsdaten überprüft, die der Kommission bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen…
Die Kommission wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung des in Punkt 5.1 bis 5.7 von Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 festgelegten, durch diese…
Spätestens am 31. Dezember 2026 legt die Kommission eine Bewertung vor, ob eine Überarbeitung dieser Richtlinie erforderlich ist, sowie gegebenenfalls einen…
Auf der Grundlage der in Artikel 11 Absatz 1 genannten Berichte überprüft die Kommission diese Richtlinie spätestens bis zum 31. Dezember 2025, um…
Folgender Artikel wird eingefügt: Überprüfung (1) Spätestens am 31. Dezember 2026 legt die Kommission eine Bewertung vor, ob eine Überarbeitung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.