Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überprüft die Kommission — gestützt auf gegebenenfalls vorliegende neue Überwachungsdaten und sonstige neue Erkenntnisse — die Lage binnen zwei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung.
Die Kommission überprüft 4 Jahre nach Inkrafttreten in Absprache mit den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Verordnung.
Die Kommission überprüft spätestens zwei Jahre nach dem Termin der Anwendung dieser Verordnung und nach Konsultation des Ausschusses der europäischen…
Ungeachtet des Absatzes 2 unterbreitet die Kommission innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung dieser Verordnung dem Europäischen…
Bis vom 14. Dezember 2014 und alle fünf Jahre danach überprüft die Kommission die Anwendung dieser Verordnung und veröffentlicht einen Bericht darüber. In…
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen…
Die Bestimmungen dieser Verordnung werden fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft. Sie werden gegebenenfalls auf der Grundlage eines Berichts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.