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Spezifische Programmplanungsregelungen sollten ermöglichen, dass die Mittel ausschließlich innerhalb spezieller Prioritätsachsen zugewiesen werden und zu spezifischen Investitionsprioritäten beitragen. Um die Mitgliedstaaten maßgeblich bei ihren Bemühungen um die Eindämmung der Folgen der Energiekrise zu unterstützen, sollte ihnen bis zum Ende des Programmplanungszeitraums 2014-2020 für die speziellen Prioritätsachsen der operativen Programme, in deren Rahmen ausschließlich eine solche Unterstützung bereitgestellt wird, ausnahmsweise ein Kofinanzierungssatz von 100 % gewährt werden. Diese begrenzten und gezielten Maßnahmen sollten die Strukturinterventionen im Rahmen der Kohäsionspolitik zur Unterstützung der Erzeugung sauberer Energie und der Förderung der Energieeffizienz ergänzen. Um den Haushaltszwängen der Union Rechnung zu tragen, sollten die Zahlungen der Kommission für solche Vorhaben im Rahmen der speziellen Prioritäten 2023 auf 5 000 000 000 EUR begrenzt werden.
Eine gesonderte Prioritätsachse mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 % kann im Rahmen eines operationellen Programms zur Unterstützung von Vorhaben…
Vorhaben, in deren Rahmen die in den Absätzen 1 und 2 genannte Unterstützung geleistet wird, werden ausschließlich einer neuen speziellen Prioritätsachse…
Eine gewisse Flexibilität zur Bewältigung der beispiellosen Situation sollte auch im Rechtsrahmen für die Programme des Programmplanungszeitraums 2021-2027…
Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten, mit deren Mittel der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit begegnet wird, sollten die Mitgliedstaaten im…
Wird im Rahmen eines Programms eine gesonderte Priorität eingerichtet, um Vorhaben zur Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen zu…
Um die durch die Reaktion auf die Krisensituation entstandene Belastung der öffentlichen Haushalte zu verringern, die Programmdurchführung zu beschleunigen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.