Erwägungsgrund 5 32023R0441
Die Behörde bewertete in ihrem Gutachten vom 29. September 2021 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 05.229 bei Verwendung als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass — ausgehend von den beabsichtigen Verwendungen und Verwendungsmengen — bei dem angenommenen Umfang der lebensmittelbedingten Exposition, die anhand des APET-Verfahrens (APET, added portions exposure technique) berechnet wurde, keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Behörde präzisierte, dass die Bewertung nur gilt, wenn das Lebensmittelaroma mit Methoden aus der Pflanze Periploca Sepium isoliert wird, die bei dem Endprodukt die Reinheit und die Rückstandsmengen ergeben, die in der Stellungnahme beschrieben wurden. Die Behörde kam des Weiteren zu dem Schluss, dass die kumulierte Exposition gegenüber FL Nr. 05.229 und den drei strukturell verwandten Stoffen keine Sicherheitsbedenken aufwirft.