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Die Behörde bewertete in ihrem Gutachten vom 29. September 2021 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 05.229 bei Verwendung als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass — ausgehend von den beabsichtigen Verwendungen und Verwendungsmengen — bei dem angenommenen Umfang der lebensmittelbedingten Exposition, die anhand des APET-Verfahrens (APET, added portions exposure technique) berechnet wurde, keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Behörde präzisierte, dass die Bewertung nur gilt, wenn das Lebensmittelaroma mit Methoden aus der Pflanze Periploca Sepium isoliert wird, die bei dem Endprodukt die Reinheit und die Rückstandsmengen ergeben, die in der Stellungnahme beschrieben wurden. Die Behörde kam des Weiteren zu dem Schluss, dass die kumulierte Exposition gegenüber FL Nr. 05.229 und den drei strukturell verwandten Stoffen keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 21. Juni 2016 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.127 bewertet und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung keine…
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 12. September 2018 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.133 bei Verwendung als Aromastoff bewertet und kam zu dem…
Am 1. Februar 2017 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Bewertung der Sicherheit des Stoffs [FL-Nr.…
Da die Verwendung des Stoffes FL-Nr. 05.229 als Aromastoff unter den festgelegten Verwendungsbedingungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft und nicht zu einer…
In ihren Gutachten vom 22. März 2017 und 11. Dezember 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten und zusätzliche Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der…
In ihrem Gutachten vom 5. Juni 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität für diese Stoffe aus und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.