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Es ist wichtig, dass die Union Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte im Zusammenhang mit der im Rahmen des Programms entwickelten staatlichen Infrastruktur ist, mit Ausnahme der terrestrischen Infrastruktur der EuroQCI, und dabei die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union — einschließlich Artikel 17 — sicherstellt. Trotz eines solchen Eigentumsrechts der Union sollte die Union im Einklang mit dieser Verordnung, und sofern dies auf der Grundlage einer Einzelfallbewertung für angezeigt erachtet wird, diese Vermögenswerte Dritten zugänglich machen oder sie veräußern können.
Die Union ist Eigentümerin aller in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 19 Absatz 10 genannten materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die Teil der im Rahmen…
Die Union muss Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte sein, die im Rahmen der öffentlichen Aufträge geschaffen oder entwickelt werden,…
Außer in den Fällen nach Absatz 2 ist die Union Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der Programmkomponenten entstehen…
Da der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des Übereinkommens sowie dessen materiellrechtliche Bestimmungen mit der Verordnung (EU) 2024/1689, die durch…
Die vorliegende Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Diese Verordnung sollte den Besitzstand der Union ergänzen und Bestimmungen enthalten, die erforderlich sind, damit der Besitzstand der Union vollständig an das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.