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Um eine erfolgreiche Durchführung des Programms sicherzustellen, muss dafür gesorgt werden, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere auf den Gebieten der Sicherheit und der Gefahrenabwehr ihre technische Kompetenz, ihr Know-how und ihre Unterstützung einbringen oder dem Programm — falls angemessen und möglich — die auf ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Daten, Informationen, Dienste und Infrastrukturen zur Verfügung stellen können. Das Programm sollte im Einklang mit den einschlägigen Übereinkünften zusätzliche Finanzbeiträge oder Sachleistungen von Dritten, einschließlich Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, Mitgliedstaaten, am Programm teilnehmenden Drittländern oder internationalen Organisationen, erhalten können.
Die Mitgliedstaaten können insbesondere auf dem Gebiet der Sicherheit und der Gefahrenabwehr ihre technische Kompetenz, ihr Know-how und ihre Unterstützung…
Im Sinne einer größtmöglichen Wirkung des Programms sollten Vorkehrungen getroffen werden, damit die Mitgliedstaaten und die Drittländer, die mit diesem…
Die Mitgliedstaaten sind schon lange im Bereich Weltraum aktiv. Sie verfügen über Systeme, Infrastrukturen sowie nationale Agenturen und Stellen in diesem…
Die Mitgliedstaaten können am Programm teilnehmen. Die Mitgliedstaaten, die am Programm teilnehmen, bringen insbesondere auf dem Gebiet der Sicherheit und der…
Die Mitgliedstaaten sollten über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen und die erforderliche Infrastruktur zur wirksamen Umsetzung der Asyl- und…
Die Obergrenze für Mittel, die der Union zur Verfügung stehen, sollte auf die den Mitgliedstaaten für die Durchführung ihrer nationalen Programme zugewiesenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.