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Es ist gängige Marktpraxis, dass von Portfolioverwaltern und leitenden Mitarbeitern des Verwalters eines ELTIF verlangt bzw. erwartet wird, dass sie in ELTIF investieren, die von demselben Verwalter des ELTIF verwaltet werden. Bei diesen Personen wird davon ausgegangen, dass sie finanzielle Fachkompetenz besitzen und gut über den ELTIF informiert sind, was bedeutet, dass es überflüssig wäre, von ihnen zu verlangen, dass sie sich einer Beurteilung der Eignung für Investitionen in den ELTIF unterziehen. Daher sollten Vertreiber bzw. Verwalter von ELTIF nicht dazu verpflichtet werden, diese Personen einer Beurteilung der Eignung zu unterziehen.
Um Interessenkonflikten vorzubeugen, nicht unter handelsüblichen Bedingungen stattfindende Transaktionen zu vermeiden und eine solide Unternehmensführung zu…
Ist der Verwalter eines ELTIF an einem Portfoliounternehmen beteiligt, besteht die Gefahr, dass er seine eigenen Interessen über die Interessen der…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
Bestimmte Merkmale des Marktes für ELTIF — darunter die geringe Anzahl von Fonds, das geringe Nettovermögen, die geringe Anzahl von Ländern, in denen ELTIF…
Der Verwalter des ELTIF oder der Vertreiber sollte alle notwendigen Informationen über die Kenntnisse und die Erfahrung, die finanzielle Lage, die…
Um ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger zu gewährleisten, sollte unabhängig davon, ob Kleinanleger die Anteile von ELTIF von Vertreibern oder Verwaltern von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.