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Wenn der Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger oder die Platzierung von ELTIF bei Kleinanlegern über einen Vertreiber erfolgt, so sollte dieser Vertreiber die geltenden Anforderungen der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates einhalten. Um für Rechtssicherheit zu sorgen und Doppelarbeit zu verhindern, sollte die Anforderung eine Beurteilung der Eignung vorzulegen, als erfüllt gelten, wenn der Kleinanleger eine Anlageberatung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU erhalten hat.
Anteile eines ELTIF dürfen nur dann an Kleinanleger vertrieben werden, wenn eine Beurteilung der Eignung gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU…
Um eine wirksame Beaufsichtigung der Anwendung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger zu gewährleisten, sollte der…
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
Um ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger zu gewährleisten, sollte unabhängig davon, ob Kleinanleger die Anteile von ELTIF von Vertreibern oder Verwaltern von…
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF derzeit verpflichtet, Kleinanleger einer Eignungsbewertung zu unterziehen. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.