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Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission mindestens alle zwei Monate spätestens bis zum 15. des Folgemonats über Eurostat ihren Gasverbrauch melden. Um aktuelle Zahlen vorzulegen, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, ihren Gasverbrauch monatlich zu melden, damit die monatliche erreichte Nachfragesenkung bewertet werden kann. Wird ein Unionsalarm ausgerufen, so sollte die Meldung monatlich vorgenommen werden. Um die Nachfragesenkungsmaßnahmen gezielter ausrichten und den Gasverbrauch besser überwachen zu können, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, einen Überblick über den Gasverbrauch pro Sektor, einschließlich des Gasverbrauchs für Strom- und Wärmeerzeugung, des Gasverbrauchs in der Wirtschaft und des Gasverbrauchs in Haushalten und dem Dienstleistungssektor, im Einklang mit den Begriffsbestimmungen und den statistischen Konventionen der Verordnung (EC) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihre Meldung mitaufzunehmen.
Bis zum 31. Dezember 2021 führt die Kommission vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Bestimmungen für Endkundenmärkte der Richtlinie 2009/73/EG eine Bewertung…
Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, die Kriterien für Treibhausgasemissionen pro Wärme- oder Kälteeinheit in einem bestimmten Zeitraum gemäß…
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/1369 mussten die Mitgliedstaaten sich nach besten Kräften bemühen, ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31.…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/1369, in denen besondere nationale Gegebenheiten im Fall einer verpflichtenden Nachfragesenkung bei einem Unionsalarm…
Die zuständige Behörde verpflichtet die von ihr bestimmten Erdgasunternehmen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gasversorgung geschützter Kunden des…
der zuständigen Behörde des am stärksten betroffenen Mitgliedstaats unmittelbar nach deren Abschluss oder Änderung seine Gaslieferverträge mit einer Laufzeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.