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Die in der Verordnung (EU) 2018/842 festgelegten Zielvorgaben für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 müssen für die einzelnen Mitgliedstaaten geändert werden. Die bei der Überarbeitung der nationalen Zielvorgaben für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 angewandte Methode sollte dieselbe sein wie beim Erlass der Verordnung (EU) 2018/842, als die nationalen Beiträge unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten und ihrer Möglichkeiten hinsichtlich der Kosteneffizienz festgelegt wurden, um eine gerechte und ausgewogene Verteilung der Anstrengungen zu gewährleisten. Daher sollten die Zielvorgaben für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Mitgliedstaaten für 2030 im Verhältnis zu der Menge der unter diese Verordnung fallenden und gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung geprüften Treibhausgasemissionen des betreffenden Mitgliedstaats im Jahr 2005 festgelegt werden; geprüfte Emissionen aus Anlagen, die 2005 in Betrieb waren und erst nach 2005 ins EU-EHS aufgenommen wurden, fallen nicht darunter.
Die Treibhausgasemissionsreduktionsziele für die einzelnen Mitgliedstaaten für 2030 sollten im Verhältnis zu der Menge der unter diese Verordnung fallenden…
Die Verordnung (EU) 2018/842 regelt Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Mindestbeiträge für den Zeitraum 2021 bis 2030, damit das…
Damit das neue Unionsziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 erfüllt werden kann, müssen die unter…
Daher sind ab dem Jahr des Inkrafttretens dieser Verordnung neue verbindliche nationale Obergrenzen, ausgedrückt in jährlichen Emissionszuweisungen,…
Bei der Überprüfung der Verordnung (EU) 2018/842 im Jahr 2024 sollten die Ziele der Union für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß der Verordnung…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Gegenstand Diese Verordnung regelt die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Mindestbeiträge für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.