Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten Daten aus amtlichen Kontrollen und aus der Überwachung von Kontaminanten im Einklang mit den Kontrollplänen und den spezifischen Bestimmungen für amtliche Kontrollen von Kontaminanten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/931 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission erheben und melden. Für bestimmte Kontaminanten, für die mehr Daten über das Vorkommen erforderlich sind, wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten, Lebensmittelunternehmer und andere interessierte Kreise die Daten über das Vorkommen überwachen und melden und ebenso zum Fortschritt bei der Anwendung von Präventionsmaßnahmen Bericht erstatten, damit die Kommission einschätzen kann, ob die vorhandenen Maßnahmen geändert oder zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Aus denselben Gründen ist es ebenfalls angemessen, dass die Mitgliedstaaten der Kommission die von ihnen zu anderen Kontaminanten erhobenen Daten mitteilen.
Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission auf elektronischem Wege die relevanten Informationen über die im Vorjahr…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission auf Verlangen die infolge der Empfehlungen der Kommission zur Überwachung des Auftretens von Kontaminanten in…
Um die Informationsbasis für die zukünftige Identifizierung prioritärer Stoffe, insbesondere in Bezug auf neu aufkommende Schadstoffe, zu verbessern, sollten…
Aufgrund des Zusatzprotokolls 1999/188/Euratom sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der Kommission bestimmte Informationen zu übermitteln,…
Es sollten genaue Vorschriften für die Einleitung eines Verfahrens vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen…
Es sollten genaue Vorschriften für die Einleitung eines Verfahrens vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.