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Während eines Übergangszeitraums sollten die Zollbehörden die Zollanmelder darüber unterrichten, dass sie Informationen melden müssen, damit ein Beitrag zur Sammlung von Informationen sowie zur Sensibilisierung dafür, dass gegebenenfalls der Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders beantragt werden muss, geleistet wird. Diese Informationen sollten von den Zollbehörden in geeigneter Weise mitgeteilt werden, damit sichergestellt ist, dass diese Verpflichtung den Zollanmeldern zur Kenntnis gebracht wird.
Ein indirekter Zollvertreter hat vor der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Union den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders zu erlangen. Ein indirekter…
Ist die Kommission der Auffassung, dass ein CBAM-Bericht unvollständig oder unrichtig ist, so teilt sie der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der…
Die Zollbehörden dürfen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vertrauliche Informationen, die sie im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben…
Eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Gewährung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders ist im CBAM-Register zu registrieren und muss die…
Der Dialog mit Drittländern sollte fortgeführt und es sollte Raum für Zusammenarbeit und Lösungen geschaffen werden, um Informationen zu erheben, die in die…
Mindestens einmal pro Jahr sollte die zentrale Meldestelle den Verpflichteten Rückmeldungen über Qualität und Zeitnähe der Meldungen verdächtiger Transaktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.