Erwägungsgrund 35 32023R0956
Ähnliche technische Einschränkungen bestehen auch bei Raffinerieerzeugnissen; auch hier ist eine eindeutige Zuordnung von Treibhausgasemissionen zu den einzelnen gewonnenen Erzeugnissen nicht möglich. Gleichzeitig sind die betreffenden Richtwerte im EU-EHS nicht direkt auf spezifische Erzeugnisse wie Benzin, Diesel oder Kerosin bezogen, sondern auf die gesamte Raffinerieproduktion.