Gesetze
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Eine angemessene Funktion, die den Austausch operativer Informationen und Beweismittel, einschließlich großer Dateien, ermöglicht, sollte durch einen Upload-/Download-Mechanismus sichergestellt werden, mit dem die Daten nur für den begrenzten Zeitraum zentral gespeichert werden können, der für die technische Übermittlung der Daten erforderlich ist. Sobald alle Adressaten die Daten heruntergeladen haben, sollten die Daten automatisch und dauerhaft von der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen gelöscht werden.
des schnellen und sicheren Austauschs und der vorübergehenden Speicherung operativer Daten, einschließlich großer Dateien, mittels einer…
Nach Abschluss des Herunterlade-Vorgangs durch alle vorgesehenen Nutzer der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen oder spätestens nach…
Prüfbeteiligte dürfen automatisiert verarbeitbare Datenträger oder Daten in ihrer Gesamtheit und ohne Aussonderung zur Verfügung stellen, wenn die Aussonderung…
Die kommunikationsbezogenen Funktionen der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollten durch eine hochmoderne Software…
Personenbezogene Daten sollten nur so lange im Verzeichnis oder bei der genannten Stelle gespeichert werden, wie dies erforderlich ist, um die Zwecke, für die…
Verfahren zur Beschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten könnten unter anderem darin bestehen, dass ausgewählte personenbezogene Daten vorübergehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.