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Zweck der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ist die Erleichterung
der Koordinierung und Verwaltung jeder GEG durch eine Reihe von Funktionen zur Unterstützung der gruppeninternen administrativen und finanziellen Abläufe;
des schnellen und sicheren Austauschs und der vorübergehenden Speicherung operativer Daten, einschließlich großer Dateien, mittels einer Upload-/Download-Funktion;
sicherer Kommunikationen durch ein System, das sowohl die Übermittlung von Sofortnachrichten und Chats als auch Audio- und Videokonferenzen ermöglicht;
der Rückverfolgbarkeit des Austauschs von Beweismitteln durch einen speziellen fortschrittlichen Mechanismus zur Protokollierung und Rückverfolgung, der es ermöglicht, alle über die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen ausgetauschten Beweismittel sowie den Zugriff auf die Beweismittel und ihre Verarbeitung zu verfolgen;
der Bewertung einer GEG im Rahmen eines speziellen gemeinsamen Bewertungsverfahrens.
Der Zweck der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte darin bestehen, die Koordinierung und die laufende Verwaltung der GEG zu…
Die Nutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte auf freiwilliger Basis erfolgen. Angesichts ihres Mehrwerts für…
Aus operativer Sicht sollte die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus getrennten GEG-Kooperationsbereichen bestehen, die für jede…
die ihr mit der Verordnung (EU) 2023/969 des Europäischen Parlaments und des Rates übertragenen Aufgaben;
Eurojust, Europol, die EUStA, das OLAF und die anderen zuständigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union treffen die technischen Vorkehrungen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.