Erwägungsgrund 22 32023R0969
Angesichts ihrer Erfahrung mit der Verwaltung von Großsystemen im Bereich Justiz und Inneres sollte die mit der Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) mit der Konzeption, der Entwicklung und dem Betrieb der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen betraut werden; um die Komplementarität und gegebenenfalls die Konnektivität sicherzustellen, sollte eu-LISA hierfür die bestehenden Funktionalitäten von SIENA und andere Funktionen bei Europol nutzen. Daher sollte das Mandat von eu-LISA an diese neue Aufgabenstellung angepasst werden und eu-LISA sollte mit angemessenen Finanzmitteln und Personal ausgestattet werden, um ihren Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung gerecht werden zu können. In diesem Zusammenhang sollten Regeln für die Zuständigkeiten von eu-LISA als Agentur, die mit der Entwicklung, dem technischen Betrieb und der Wartung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen betraut ist, festgelegt werden.