Erwägungsgrund 51 32018R1861
Bestimmte Aspekte des SIS können aufgrund ihres technischen Charakters, ihrer Detailliertheit und der Tatsache, dass sie häufigen Änderungen unterliegen, durch diese Verordnung nicht erschöpfend geregelt werden. Zu diesen Aspekten zählen beispielsweise technische Vorschriften für die Eingabe, Aktualisierung, Löschung und Abfrage von Daten und die Datenqualität sowie Regeln im Zusammenhang mit biometrischen Daten, Regeln über die Vereinbarkeit und die Rangfolge von Ausschreibungen, über Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen und über den Austausch von Zusatzinformationen. Daher sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für diese Aspekte übertragen werden. Bei den technischen Vorschriften über die Abfrage von Ausschreibungen sollte auf ein reibungsloses Funktionieren der nationalen Anwendungen geachtet werden.