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Um neu auftretende Risiken und andere für die Produktsicherheit relevante Marktentwicklungen frühzeitig erkennen zu können, sollte allen betroffenen Parteien, einschließlich Verbraucher- oder Unternehmensorganisationen, nahegelegt werden, den Marktüberwachungsbehörden und der Kommission ihnen zur Verfügung stehende Informationen zur Aufdeckung und Untersuchung von Verstößen gegen diese Verordnung zu übermitteln.
Die Marktüberwachungsbehörde unterrichtet, über das zentrale Verbindungsbüro, unverzüglich die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten. Aus diesen…
Nach Überprüfung der Richtigkeit der von Verbrauchern und anderen betroffenen Parteien übermittelten Informationen sollte die Kommission für geeignete…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten gemeinsame Tätigkeiten mit anderen Behörden oder mit Organisationen, die Wirtschaftsakteure oder Verbraucher vertreten,…
Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem die interessierten Kreise über geplante Maßnahmen gegen unter diese Richtlinie fallende…
Das bestehende Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen sollte durch ein Verfahren ergänzt werden, nach dem die interessierten Parteien über geplante…
Gibt es Hinweise auf eine Nichtkonformität mit dieser Verordnung in mehreren Mitgliedstaaten, so sollten die Marktüberwachungsbehörden in der Lage sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.