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Wenn das Schnellwarnsystem Safety Gate keine präzise URL-Adresse (Uniform Resource Locator) und nötigenfalls weitere Angaben zur Ermittlung der Inhalte, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, enthält, sollten die Anbieter von Online-Marktplätzen bei etwaigen auf eigene Initiative ergriffenen Maßnahmen zur Erkennung von, Identifizierung von, Entfernung von oder Sperrung des Zugangs zu solchen auf ihren Online-Schnittstellen angebotenen gefährlichen Produkten gegebenenfalls die übermittelten Informationen wie etwa Produktidentifikatoren (falls verfügbar) und andere Informationen zur Rückverfolgbarkeit dennoch berücksichtigen. Das Safety-Gate-Portal sollte jedoch modernisiert und aktualisiert werden, damit die Anbieter von Online-Marktplätzen unsichere Produkte leichter ermitteln können; hierfür sollte es auch möglich sein, die Bestimmungen dieser Verordnung über die Entfernung von Inhalten, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, aus Online-Schnittstellen mithilfe eines Meldesystems durchzuführen, das im Rahmen des Safety-Gate-Portals konzipiert und entwickelt wurde.
Die Anbieter von Online-Marktplätzen berücksichtigen von den Marktüberwachungsbehörden gemäß Artikel 26 gemeldete regelmäßige Informationen über gefährliche…
Die Mitgliedstaaten können auch geplante Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit Produkten, die ein ernstes Risiko darstellen, über das Schnellwarnsystem Safety…
Die öffentliche Schnittstelle des Schnellwarnsystems Safety Gate, das Safety-Gate-Portal, ermöglicht es der Öffentlichkeit, einschließlich Verbrauchern,…
Die durch die vorliegende Verordnung vorgeschriebenen Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen sollten nicht auf eine allgemeine Pflicht hinauslaufen, die…
Es ist ebenfalls wichtig, dass Anbieter von Online-Marktplätzen in Bezug auf die Sicherheit von Produkten eng mit den Marktüberwachungsbehörden, den…
Die Mitgliedstaaten sollten über das Schnellwarnsystem Safety Gate sowohl verbindliche als auch freiwillige Korrekturmaßnahmen melden, die die mögliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.