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Der systematische Informationsaustausch zwischen der Kommission und Drittländern oder internationalen Organisationen über die Sicherheit von Verbraucherprodukten sowie über Präventions-, Restriktions- und Korrekturmaßnahmen sollte auf Gegenseitigkeit beruhen, was einen gleichwertigen, aber nicht notwendigerweise identischen Informationsaustausch zum beiderseitigen Nutzen bedeutet. Ein Informationsaustausch mit einem Drittland, das Waren herstellt, die für den Unionsmarkt bestimmt sind, könnte darin bestehen, dass die Kommission ausgewählte im Schnellwarnsystem Safety Gate enthaltene Informationen über Produkte aus diesem Drittland übermittelt. Im Gegenzug könnte dieses Drittland Informationen über die Folgemaßnahmen übermitteln, die auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen ergriffen wurden. Eine derartige Zusammenarbeit könnte zu dem Ziel beitragen, gefährliche Produkte an der Quelle einzudämmen und zu verhindern, dass sie auf den Unionsmarkt gelangen.
Die Kommission kann Drittländern oder internationalen Organisationen ausgewählte Informationen aus dem Schnellwarnsystems Safety Gate zur Verfügung stellen und…
Die Union sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossenen Übereinkünften oder…
Die Kommission sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen geschlossenen Vereinbarungen…
Die öffentliche Schnittstelle des Schnellwarnsystems Safety Gate, das Safety-Gate-Portal, ermöglicht es der Öffentlichkeit, einschließlich Verbrauchern,…
Falls die Informationen über das Informations- und Kommunikationssystem gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 gemeldet werden müssen, besteht die Möglichkeit,…
Um einen zeitnahen Informationsaustausch sicherzustellen und allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren, sollten die Kommission und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.