Verordnung (EU) 2024/1003 der Kommission vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Kleinkindnahrung (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Jahr 2018 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) zu dem Schluss, dass das Vorkommen von 3-MCPD-Estern und Glycidylestern in bestimmten Lebensmitteln ein gesundheitliches Problem darstellt, insbesondere in Säuglings- und Kleinkindernahrung.
Erwägungsgrund 3 32024R1003
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