Erwägungsgrund 7 32024R1022
Damit sich die Wirtschaftsakteure auf die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen Vorschriften vorbereiten können, sollte bis zur Anwendung der neuen Höchstgehalte ein angemessener Zeitraum eingeräumt werden.
Damit sich die Wirtschaftsakteure auf die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen Vorschriften vorbereiten können, sollte bis zur Anwendung der neuen Höchstgehalte ein angemessener Zeitraum eingeräumt werden.