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Um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten angemessen, relevant sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt ist, sollten Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 nicht verpflichtet sein, zusätzliche Informationen über die Identität der Gastgeber und über Einheiten zu melden, da diese Informationen bereits von den zuständigen Behörden im Rahmen der für Gastgeber geltenden Registrierungsverfahren erhoben werden.