Erwägungsgrund 4 32024R1081
Die Fehler gehen auf die Verordnung (EU) 2023/2108 der Kommission zurück. Daher erlässt die Kommission auf der Grundlage der ihr vom Europäischen Parlament und vom Rat in Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 übertragenen Befugnisse zur Änderung der genannten Verordnung diesen Berichtigungsrechtsakt.