Erwägungsgrund 5 32024R1081
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, die vor dem Erlass der Verordnung (EU) 2023/2108 abgegeben wurde —