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Befasst sich das Gremium mit Angelegenheiten, die über den Sektor der audiovisuellen Medien hinausgehen, so sollte es sich auf einen wirksamen Konsultationsmechanismus stützen, an dem Interessenträger aus den einschlägigen Mediensektoren beteiligt sind, die sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene tätig sind. Solche Interessenträger könnten Presseräte, Journalistenverbände, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände einschließen. Das Gremium sollte solchen Interessenträgern die Möglichkeit geben, das Gremium auf die für ihre Sektoren relevanten Entwicklungen und Themen aufmerksam zu mache. Der Konsultationsmechanismus sollte es dem Gremium ermöglichen, gezielt Beiträge der einschlägigen Interessenträger einzuholen und relevante Informationen zu erhalten, die seine Arbeit unterstützen. Bei der Festlegung der Regelungen für den Konsultationsmechanismus in seiner Geschäftsordnung, sollte das Gremium die Notwendigkeit von Transparenz, Diversität und einer fairen geografischen Vertretung berücksichtigen. Das Gremium sollte bei der Recherche nach weiteren einschlägigen Informationen auch die Wissenschaft konsultieren können.
Befasst sich das Gremium mit Angelegenheiten, die über den Sektor der audiovisuellen Medien hinausgehen, so konsultiert es Vertreter des einschlägigen…
In einem vom Wettbewerb geprägten Umfeld sollten die Ansichten der Betroffenen, einschließlich der Nutzer und Verbraucher, berücksichtigt werden. Zur…
Zur Überwindung bestehender Mängel bei der Konsultation der Verbraucher und der angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Bürger sollten die…
Unbeschadet der der Kommission durch die Verträge übertragenen Befugnisse ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Kommission und das Gremium eng…
Damit die Lizenzen für Rechte an audiovisuellen Werken leichter an Videoabrufdienste vergeben werden können, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein,…
Das Gremium sollte Vertreter der Koordinatoren für digitale Dienste und gegebenenfalls anderer zuständiger Behörden umfassen und unter dem Vorsitz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.