Erwägungsgrund 1 32024R1103
Nach der Richtlinie 2009/125/EG muss die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die ein erhebliches Verkaufs- und Handelsvolumen aufweisen und erhebliche Umweltauswirkungen haben, die ohne übermäßige Kosten deutlich verringert werden könnten.