Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach dem Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 gehören Einzelraumheizgeräte zu den Produktgruppen, für die die Anforderungen in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung vor Ende 2025 überprüft werden müssen oder sollten.
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